In der Plastischen Chirurgie muss häufig ein Kostenübernahme-Antrag gestellt werden.
Die Plastische Chirurgie behandelt oft Fehlbildungen und Erkrankungen, deren Übergang zur gesundheitlichen Norm fließend ist. In diesen Fällen macht es Sinn, vor einer Operation mit der Krankenkasse die Frage der Kostenübernahme zu klären und einen entsprechenden Antrag zu erstellen.
Wird dieser dann von der Krankenkasse schriftlich bewilligt, sind negative Überraschungen fast ausgeschlossen.
Wie bekomme ich einen solchen Antrag?
Beispiel Frau Muster: Sie hat eine Gewichtsreduktion um 60 kg innerhalb von 3 Jahren (von 130 kg auf 70 kg) mit folgender Hauterschlaffung und Hautfettschürze am Bauch.
Frau Muster hatte erhöhte Blutfettwerte, Gelenkschmerzen und Beschwerden an der Wirbelsäule. Ihr wurde vom Hausarzt zur Gewichtsreduktion geraten, was sie schließlich auch befolgte.
Sie stellte sich in einer Klinik für Plastische Chirurgie vor, um sich über die Möglichkeit der Entfernung der enormen Hautfettschürze beraten zu lassen.
Muss hier ein Kostenübernahme-Antrag gestellt werden? Ja, der Plastische Chirurg schreibt diesen Antrag.
In diesem sollte die Krankengeschichte und die Befunde beschrieben werden, die erhoben wurden. Nach Gewichtsverlusten fordert die Krankenkasse oft auch den Nachweis, dass die Patienten das neue Gewicht zu halten in der Lage sind (meist ca. 2 Jahre).
Mit dem Kostenübernahme-Antrag wendet sich die Patientin nun an die Krankenkasse.
Nach einer gewissen Zeit erfolgt dann eine Zusage, oder die Patientin wird zu einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse zur Untersuchung eingeladen. Dieser fällt dann die Entscheidung über die Kostenzusage.
Dem Antrag auf Kostenübernahme können noch weitere Befundberichte hinzugefügt werden.
Bei Frau Muster besserten sich nach der Gewichtsabnahme die Blutfettwerte, die Gelenk- und die Wirbelsäulenschmerzen. Daher ging sie kaum noch zum Orthopäden.
Aber sie litt nun unter immer wiederkehrenden Mazerationen und Pilzinfektionen in der Falte unter der Hautfettschürze am Bauch und war daher in regelmäßiger hautärztlicher Behandlung.
Die Problematik führte zudem zu einer reaktiven depressiven Störung, wegen derer Frau Muster in psychologischer Behandlung war.
Daher bekam sie neben dem Kostenübernahme-Antrag vom Plastischen Chirurgen noch Befundberichte vom Orthopäden, Hautarzt und vom Psychologen.
Nach der Konsultation des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse dauerte es nicht lange, bis ihr Antrag bewilligt wurde, so dass Frau Muster operiert werden konnte.